01.09.2023 Termin nicht vergessen und rechtzeitig vorsorgen
Die 2.te Stufe der Ausphasung von Lichtquellen (= Lampen sowie Leuchten mit fest eingebauter Lichtquelle) und separater Betriebsgeräte ineffiziente Leuchtmittel , die nicht mehr produziert und in den Verkehr gebracht werden dürfen, wird laut EU-Verordnung „Single Lighting Regulation“ Nr. 2019/2020/EU am 21. September 2023 umgesetzt.
Wir erinnern, dass mit Phase 1, derselben Verordnung, seit 1. September 2021 nachstehende Leuchtmittel nicht mehr in produziert und im Umlauf gebracht werden dürfen;
• Kompaktleuchtstofflampen integriertem Vorschaltgerät und diversen Sockeln wie E14 und E27, besser bekannt al Energiesparlampen
• Hochvolt-Halogenlampen linear (R7s > 2.700 Lumen = ca. 140 Watt)
• Niedervolt-Halogenlampen (mit Reflektor / GU4, GU5,3 etc.)
Ab 21. September 2023 entfallen folgende Leuchtmittel:
• -T8-Lampen in den Größen 600, 1.200 und 1.500 Millimeter
• -Halogenlampen mit den Sockeln G9, G4, GY6.35.
Leuchtmittel und Betriebsgeräte, die sich an besagten Stichtagen in den Auslieferlager des Herstellers, Importeurs, und im Handel (Groß- und Einzelhandel, Baumärkte usw.) befinden, dürfen ohne zeitliche Begrenzung abverkauft werden.
Also daran denken: Vorrat richten oder auf Led umrüsten !